News / Aktuelles

Die Schulturnhalle in Tettau ist bis zum 04.09.2022 wegen Umbauarbeiten für den Sportverkehr gesperrt.

Ausweichmöglichkeit: MGH Buchbach jeden Dienstag um 18:00 Uhr.

Schließung der Sporthallen

TETTAU:

Lt. Mitteilung der Marktverwaltung Tettau ist die Schulsporthalle vom 14.12.2021 bis zum 14.01.2022 für den Sportbetrieb geschlossen.

 

 

 

 

 

 

Tettau, den 29.11.2021

 

Liebe  Sportlerinnen und Sportler,

die Vorstandschaft unseres Vereins hat auf Grundlage der Mitteilung des LRA-KC vom 25.11.2021 und dem BLSV vom 25.11.2021 mit den Hinweisen auf den Zugang zu Sportstätten nur noch unter den Voraussetzungen der 2Gplus-Regelung beschlossen, dass wir den Trainingsbetrieb in allen Hallen ab sofort bis Ende dieses  Jahres aussetzen. Dies dient einerseits dem Schutz aller Sportlerinnen und Sportler, aber auch dem Schutz der Verantwortlichen, die die Überprüfung und den Selbsttest vor Ort vornehmen müssten.

 

Es tut uns leid, dass wir uns zu dieser Maßnahme gezwungen sehen und bitten aber um Euer Verständnis.

 

Für die Vorstandschaft:

 

Hans Kaufmann, 1. Vors.

 

 

 

 

 

 

 

 

Mail des Landratsamtes Kronach vom 08.11.2021 - Coronamaßnahmen -

 

 Liebe Sportlerinnen und Sportler,

habe gerade die nachfolgende Information vom Landratsamt Kronach bekommen. Wir Ihr ersehen könnt, haben sich die Coronarichtlinien geändert und es dürfen nur noch Mitglieder mit dem Status 2G am Training teilnehmen.

 

An alle Trainingsleiter  ergeht die Anweisung diese Vorschriften zu vollziehen.

 

 

Nachfolgend das mail vom Landratsamt Kronach:

 

 

birgit.faerber-mueller@lra-kc.bayern.de

14:58 (vor 1 Stunde)

   
 

an mich

 

Hallo Hans!

Nachfolgend die Details zur Nutzung der Turnhallen unter den momentan gültigen Corona-Maßnahmen:


Seit Sonntag, 07.11.2021 gelten im Landkreis Kronach verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen. Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter folgenden Link:

https://www.landkreis-kronach.de/aktuelles/meldungen/corona-schutz-massnahmen-112021/

Für die Nutzung von Sportstätten ist laut Verordnung ein Zugang nur mit 2G möglich, d. h. nur für Personen, die geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Überwachung der entsprechenden Nachweise obliegt der Verantwortung des jeweiligen Vereins.

Wir bitten eingehend um Einhaltung der bestehenden Regeln zu den aktuellen Corona-Maßnahmen. Bitte geben Sie dies auch an die entsprechenden Übungsleiter/Trainer weiter.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahreshauptversammlung Bushido Frankenwald e. V.

 

 

am Samstag, den 18.09.2021 um 15:00 Uhr im Cafe Bauer in Lauenstein

 

 

Tagesordnung:

 

 

 

1. Begrüßung

 

2. Bericht des 1. Vorstandes

 

3. Berichte des Kassiers

 

4. Berichte der Revisoren

 

5. Entlastungen

 

6. Neuwahlen

 

7. Satzungsänderungen
Folgende Passagen sollen geändert werden:

 

Text alt:

 

§ 9   Mitgliederversammlung

 

(2)   Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin durch Bekanntgabe in der örtlichen Presse einzuberufen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen.

 

Textvorschlag neu:

 

(2)   Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand  mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin durch Bekanntgabe im Mitteilungsblatt des Marktes Tettau zu veröffentlichen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Einladung auch auf elektronischem Wege und durch Aushang in den Trainingsräumen den Mitgliedern persönlich bekannt zu geben.

 

 

8. Anträge, Wünsche und Sonstiges

 

 

 

 

 

Liebe Karatekas,

 

wir bitten schon jetzt, dass die jeweilig gültigen Coronabestimmungen beachtet werden.

 

 

 

 

 

H. Kaufmann

 

1. Vorsitzender

 

 

 

 

Liebe Karatekas (m,w,d),

 

es ist für mich eine große Freude Euch mitteilen zu können, dass wir am Montag, den 21.06.2021 in Kronach und ab Mittwoch, den 23.06.2021 in Tettau wieder trainieren dürfen.

 

Es liegen nunmehr auch vom Landratsamt Kronach  alle Unterlagen vor, so dass das nachfolgende Konzept Anwemdsung findet. Bitte aber beachten, dass bei Änderungen der Inzidenzwerte auch andere, strengere Vorschriften möglich sind.

 

Schon jetzt der Hinweis, dass das Training an den Freitagen gestrichen wurde.  Dafür bitten wir um Verständnis.

 

 

 

 

Hygienekonzept und Verhaltensregeln

 

 

 

Bushido Frankenwald e.V.

 

 

 

 

 

Dieses Schutz-Hygienekonzept und diese Verhaltensregeln gelten für den Trainingsbetrieb unseres Vereins in der Sporthalle des Kaspar-Zeuß-Gymnasiums in Kronach

 

 

 

Die anwesenden Trainer oder/und Übungsleiter unterrichten die Trainingsteilnehmer über dieses Konzept.

 

 

 

 

 

 

 

Stand 21.06.2021

 

-2-

 

Allgemeines

 

Das vorliegende Konzept wurde heute am Montag, den 21.06.2021 nach den neuesten Richtlinien, Vorgaben und Vorschlägen des BLSV und den gesetzlichen Regelungen, bzw. den Vorschriften des Landratsamtes Kronach entworfen.

 

 

 

 

 

Mindestabstand Hygienevorschriften

 

Bei folgenden Symptomen

 

ist eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und auch das Betreten der Trainingsstätte untersagt:

 

 

 

a)      Erkältung (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen), also mit unspezifischen Allgemeinsymptomen

 

b)      Erhöhte Körpertemperatur/Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust

 

c)      Kontakt mit einer Person innerhalb der letzten 14 Tage, bei der ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder diese bestätigt wurde.

 

Zu beachten sind unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen

 

Vorschriften zur Hygiene (Händewaschen, Niesen/Husten in Armbeuge, etc.).

 

 

 

Ohne aktive Teilnahme am Training ist ein Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben,

 

 

 

Schon beim Betreten der Sporthalle ist die Maske anzulegen.

 

Dies gilt auch auf dem Weg zur Toilette und in der Halle vor Beginn des Trainings.

 

Der Mindestabstand von 1,5 m ist in jedem Fall sicherzustellen. Dies betrifft auch Zu- und

 

Abgang von der Trainingsstätte.

 

 

 

Beim Training selbst werden keine Masken getragen

 

 

 

 

 

Körperkontakt Trainingsablauf

 

Es ist nun auch wieder  ein Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten möglich. Nach wie vor steht aber für uns bei der Umsetzung dieser neuen Schritte die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler im Vordergrund. Da wir aber nicht im Leistungssportbereich tätig sind, sollten wir gerade bei Körperkontakt sehr zurückhaltend sein. Es sollten beim Training nur Techniken trainiert werden, die so wenig wie möglich körperlichen Kontakt zu anderen Personen mit sich bringen. Kata, Kihon ist gestattet, gerade bei Bunkei und Kumite ist Vorsicht angezeigt.

 

 

 

 

 

-3-

 

Trainingsbetrieb/Räumlichkeiten

 

Die Sporthalle wird nur für Trainingszwecke genutzt.

 

Die Nutzung Duschen ist noch untersagt . Eine Freigabe erfolgt erst auf Hinweis des Landratsamtes Kronach.

 

Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten dürfen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m genutzt werde.

 

Die gesonderten WC-Anlagen dürfen genutzt werden und verfügen über ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen.

 

Die Sporthalle ist regelmäßig gut zu lüften.

 

Sollten Trainingsgeräte benutzt werden, sind sie nach dem Training zu desinfizieren.

 

 

 

Trainingsgruppe

 

Es ist keine Personenbegrenzung mehr festgelegt.

 

Trainingseinheiten sind auf 90 Minuten zu beschränken, damit noch ausreichend Zeit zur Lüftung besteht.

 

Weiterhin sind ausreichende Lüftungspausen (z.B. 3 bis 5 min alle 20 min) zu gewährleisten.

 

 

 

 

 

Dokumentation

 

Damit im Falle einer Infektion die Infektionsketten zurückverfolgt werden können, wird die Anwesenheit aller Teilnehmer/innen einer Trainingseinheit dokumentiert (siehe beiliegende Liste). Dabei werden die Vorgaben des Datenschutzes eingehalten und die Dokumentation für 30 Tage aufbewahrt.

 

 

 

 

 

Hygiene-Beauftragter

 

Der Hygienebeauftragte des Bushido Frankenwald e.V. ist 1. Vorsitzender Hans Kaufmann. Dieser dient als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Corona-Thematik und überwacht die Einhaltung der Maßnahmen. Eine Anwesenheit bei jeder Trainingseinheit ist nicht erforderlich. Für die Trainingseinheiten im Bereich der Sporthalle des Kaspar-Zeuß-Gymnasiums überträgt er die Verantwortung auf die anderen Trainer und Übungsleiter, die dann die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen müssen.

 

 

 

Auf die Beachtung der beiliegenden Mitteilungen des Landratsamtes Kronach wird ausdrücklich nochmals hingewiesen.

 

 

 

F.d.R.                                                   H. Kaufmann, 1. Vorsitzender

 

 

 

Hygienekonzept und Verhaltensregeln

 

 

 

Bushido Frankenwald e.V.

 

 

 

 

 

Dieses Hygienekonzept und diese Verhaltensregeln gelten für den Trainingsbetrieb unseres Vereins in der Schulturnhalle Tettau

 

 

 

 

 

Stand 16.06.2021

 

 

 

-2-

 

Allgemeines

 

Das vorliegende Konzept wurde heute am Mittwoch, den 16.06.2021 nach den neuesten Richtlinien und Vorgaben, -schlägen (Stand ab 15.06.2021) entworfen. Es wurde dem Markt Tettau zur Genehmigung vorgelegt und  es wurden keine Änderungswünsche mitgeteilt.

 

 

 

 

 

Mindestabstand Hygienevorschriften

 

Bei folgenden Symptomen

 

ist eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und auch das Betreten der Trainingsstätte untersagt:

 

 

 

a)      Erkältung (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen)

 

b)      Erhöhte Körpertemperatur/Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust

 

c)      Kontakt mit einer Person innerhalb der letzten 14 Tage, bei der ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder diese bestätigt wurde.

 

Zu beachten sind unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen

 

Vorschriften zur Hygiene (Händewaschen, Niesen/Husten in Armbeuge, etc.).

 

 

 

Der Verantwortliche vom Bushido Frankenwald kann Personen mit den o.g. Symptomen

 

durch Wahrnehmung seines Hausrechtes vom Training ausschließen

 

 

 

Ohne aktive Teilnahme am Training ist ein Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben,

 

 

 

Schon beim Betreten der Halle ist die Maske anzulegen.

 

Dies gilt auch auf dem Weg zur Toilette und in der Halle vor Beginn des Trainings.

 

Der Mindestabstand von 1,5 m ist in jedem Fall sicherzustellen. Dies betrifft auch Zu- und

 

Abgang von der Trainingsstätte.

 

 

 

Beim Training selbst werden keine Masken getragen

 

 

 

 

 

Körperkontakt Trainingsablauf

 

Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handschütteln, kein Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale vor, während und nach dem Training.

 

Es dürfen beim Training nur Techniken trainiert werden, die keinerlei körperlichen Kontakt zu anderen Personen mit sich bringen. Kata, Kihon ist gestattet.

 

Kumite und Bunkai ist untersagt.

 

Ein Körperkontakt findet auch nicht zwischen Übungsleiter und Trainierende (Fehlerkorrektur) statt.

 

 

 

 

 

-3-

 

Trainingsbetrieb/Räumlichkeiten

 

Die Sporthalle wird nur für Trainingszwecke genutzt. Ein Wettspielbetrieb oder der Aufenthalt zu anderen Zwecken ist ebenso untersagt wie der Zugang für andere Personen (Zuschauer, Eltern).

 

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist noch untersagt .

 

Eine Freigabe erfolgt erst auf Hinweis des Marktes Tettau.

 

 Die Toiletten sind geöffnet und verfügen über ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen.

 

Die Sporthalle ist regelmäßig gut zu lüften.

 

Sollten Trainingsgeräte benutzt werden, sind sie nach dem Training zu desinfizieren.

 

 

 

Trainingsgruppe

 

Liegt der Inzidenzwert im Landkreis Kronach über 100, darf kein Training stattfinden. Liegt der Wert zwischen 50 und 100, ist ein Training nach Maßgabe der LRA KC möglich. Dies bedeutet, dass nur Personen mit einem negativen Corona-Test, vollständig Geimpfte bzw. Genesene am Training teilnehmen dürfen. Diese Auflagen entfallen bei einem Inzidenzwert von unter 50.

 

 

 

Es dürfen bis zu 20 Personen gleichzeitig die Sporthalle nutzen. Dabei werden alle Anwesenden (Trainierende und Übungsleiter) mitgezählt.

 

 

 

Trainingseinheiten sind auf 60 Minuten beschränkt.

 

Sollten mehrere Trainingseinheiten nacheinander stattfinden, so ist die Halle dazwischen 15 Minuten zu lüften.

 

 

 

Dokumentation

 

Damit im Falle einer Infektion die Infektionsketten zurückverfolgt werden können, wird die Anwesenheit aller Teilnehmer/innen einer Trainingseinheit dokumentiert. Dabei werden die Vorgaben des Datenschutzes eingehalten und die Dokumentation für 30 Tage aufbewahrt.

 

 

 

 

 

Hygiene-Beauftragter

 

Der Hygienebeauftragte des Bushido Frankenwald e.V. ist 1. Vorsitzender Hans Kaufmann. Dieser dient als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Corona-Thematik und überwacht die Einhaltung der Maßnahmen. Eine Anwesenheit bei jeder Trainingseinheit ist nicht erforderlich. Für andere Trainingsorte und Trainingseinheiten kann er die Verantwortung auf die anderen Trainer und Übungsleiter übertragen, die dann die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen müssen.

 

 

 

 

 

Betreiber der Trainingseinheiten

 

Der Bushido Frankenwald e.V. fungiert als alleiniger Betreiber der Trainingseinheiten in der Schulturnhalle in Tettau. Der Markt Tettau ist als Halleneigentümer deshalb für den Trainingsbetrieb nicht verantwortlich.