Beitrittsvertrag

 

„Bushido Frankenwald e.V.“

1. Vors. Hans Kaufmann

Mittlere Siedlung 40

96355 Tettau

09269-9606

 

 

Hiermit erkläre ich

 

 

Name, Vorname  ____________________________________________________

 

Straße:  ____________________________________________________________

 

PLZ:  ____________ Ort:  ____________________________________________

 

Geb.datum:  __________________ Beruf:  _______________________________

 

Telefon: __________________________ E-Mail:__________________________________

 

            _____________________________             _________________________________

                Unterschrift Mitglied                                                         Unterschrift Erziehungsberechtigter

 

dem Verein „Bushido Frankenwald e. V“ als ordentliches / passives (zutreffendes bitte unterstreichen) Mitglied beizutreten.

Die Beitrittsbedingungen sind auf der Rückseite dieses Blattes aufgelistet und werden anerkannt. Die Satzung ist bei den Trainern oder bei der Vorstandschaft einsehbar.

Die Dauer der Probemitgliedschaft beträgt 6 Monate. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft wie unter Punkt 12 näher erläutert.

 

 

Anmeldedatum: ___________________________

 

 

Einzugsermächtigung:

 

Ich ermächtige hiermit widerruflich den Verein „Bushido Frankenwald e. V.“ den Mitgliedsbeitrag von meinem/unseren Konto einzuziehen:

 

Name der Bank: ___________________________________________________

 

BIC: __________________     IBAN: _______________________________

 

Datum: _________________     Unterschrift: ____________________________

 

Zahlungsweise:          ¼ jährlich       ¨                                jährlich           ¨

                                               (Zutreffendes bitte ankreuzen)

 

 

 

Beitrittsbedingungen

 

Bitte sorgfältig lesen

 

 

  1. Das Mitglied ist berechtigt an allen Trainingseinheiten des Vereins in allen Orten teilzunehmen.
  2. Die Trainingseinheiten und Trainingsorte werden durch Aushang/Absprache bekannt gegeben. Weiterhin erhält jedes Mitglied eine Trainingsübersicht.
  3. Die Erziehungsberechtigten haben ihre Kinder zur Trainingshalle zu bringen und das Eintreffen des Übungsleiters abzuwarten. Nach dem Training sind die Kinder an der Trainingshalle wieder abzuholen. Durch die zu späte Übernahme der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten übernimmt der Verein keine Haftung.
  4. Für den Ausfall von Trainingseinheiten durch den Einfluss von äußeren, nicht vorhersehbaren  Umständen übernimmt der Verein keine Haftung. Für Trainingsausfallzeiten im normalen Umfang besteht keine Schadensersatzpflicht.
  5. Das Mitglied, bzw. die Erziehungsberechtigten erklären, dass das Mitglied „sportgesund“ ist. Alle vorliegenden Erkrankungen oder Allergien, notwendige Arzneimitteleinnahmen oder sonstige Ereignisse, die den Trainingsbetrieb des Mitgliedes beeinträchtigen könnten, sind den Übungsleitern anzuzeigen. Der Verein haftet nicht für Folgeschäden, es sei denn, dass er diese aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu verantworten hätte. Das Mitglied entbindet die Trainer und die Vorstandschaft von jeglicher Haftung bezüglich Schäden durch das Training, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  6. Krankheit oder andere Umstände entbinden nicht von den Verpflichtungen dieses Vertrages. Die Vorstandschaft kann aber unter bestimmten Umständen besondere Vereinbarungen treffen.
  7. Der Verein haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung oder Wertgegenstände.
  8. Wer grob gegen die Regeln der Etikette verstößt oder das Ansehen des Vereins schädigt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, was aber nicht von der weiteren vertragsmäßigen Beitragszahlung entbindet. Die Vorstandschaft behält sich vor ein Ausschlussverfahren einzuleiten.
  9. Anschriften, Namens-, Alters- und Kontenänderungen, sowie Änderungen in der wirtschaftlichen Situation, die den monatlichen Beitrag beeinflussen können, sind umgehend mitzuteilen.
  10. Folgende Mitgliedsbeiträge sind festgelegt:
    bis 14 Jahren monatlich 7,00 €
    ab 14 Jahren monatlich 10,00 €
    Für bestimmte Gruppen (z.B. Familien u. a. ) werden Ermäßigungen eingeräumt.
    Die Beitragstabelle ist bei den Trainern oder der Vorstandschaft einsichtbar.
    Die Monatsbeiträge beinhalten auch die Kosten für die Jahressichtmarke. Die Kosten für die Pässe, Prüfungsgebühren oder Lehrgänge sind vom Mitglied extra zu zahlen.
  11. Bei einem Zahlungsrückstand behält sich die Vorstandschaft vor, die entstandenen Kosten einschl. Mahngebühren, zu erheben.
  12. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht ein Monat vor Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit für beide Seiten. Danach verlängert sich dann der Vertrag automatisch und kann wie in Satz 1 beschrieben gekündigt werden.
  13. Der Vertrag ist nicht auf Dritte übertragbar. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Das Mitglied erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.
  14. Gerichtsstand ist Kronach.

 

 

Kenntnis genommen und einverstanden:

 

Tettau, den

 

 

 

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Unterschrift des Mitglieds, und bzw. der Erziehungsberechtigten